Anträge
Antrag zur Einführung einer professionellen sozialpädagogischen Unterstützung an allen allgemein bildenden Schulen
Die SPD Fraktion beantragt die stufenweise Einstellung von sozial pädagogisch ausgebildetem Fachpersonal an allen allgemein bildenden Schulen (im Sekundarbereich
1) des Landkreises zu realisieren. Die Aufgaben des sozialpädagogischen Personals sind dabei:
- unabhängige und vertrauliche Beratung bei schulischen Problemen (z.B. Mobbing, Wohlstandsverwahrlosung . . . )
- Präventionsberatung zur Gewalt an Schulen
- Präventionsberatung zur Gewalt im Internet
- Präventionsberatung zum Themenkreis „Sucht“
- Persönliche Problemberatung
- Migrations- / Integrationsberatung
Für diese bildungs- und sozialpolitische Aufgaben sind Landesmittel zu beantragen und ggf. Kreismittel unterstützend im Haushalt einzustellen.
Begründung: Es gibt eine Reihe von gewichtigen Gründen, professionelle sozialpädagogische Unterstützung an Schulen einzurichten.
Dies betrifft u.a.:
• Das geforderte Qualifikationsprofil für Sozialarbeit an Schulen umreißt einen breiten Anforderungs-Horizont. Die Hauptaufgabe der Lehrer ist und soll sein, die Schüler optimal und effektiv zu unterrichten, zu bilden und zu erziehen. Die oben umschriebenen Aufgaben werden derzeit ausschließ- lich von Lehrern wahrgenommen. Sie sind teilweise überfordert ,dies zu leisten, besonders, wenn sich die sozialen Probleme an Schulen weiter häufen.. Es ist an der Zeit, hierfür professionelle Unterstützung an unseren Schulen heranzuziehen. Eskalierende Gewalt-Ereignisse, wie in einigen Orten jüngst erlebt und an allen Schulen befürchtet, zu vermeiden und das Gefahrenpotenzial zu
minimieren
• Die hohe Trennungsrate der Eltern (familiäre Konflikte) so weit möglich im schulischem Rahmen persönlich abzufedern und sinnvoll zu verarbeiten.
• Reduzierung von Migrationskonflikten.
• Reduzierung von Suchtproblemen und -fällen
Zeitliche Zielvorstellung:
1. an Schulzentren
2. neuralgische / große Schulen
3. alle
Evaluierung der Auswirkungen des Umzuges der KVHS von Winsen/Buchholz nach Maschen
Der Kreistag hat im Jahre 2005 den Umzug der KVHS von Buchholz/Winsen nach Maschen beschlossen. Im Beschluss 1195/2005 (nebst Anlagen) sind finanzielle Einsparungen als Grundlage für diesen Beschluss aufgeführt.
Die SPD Fraktion bittet die Verwaltung um eine Evaluierung der Auswirkungen des Umzuges, insbesondere im Hinblick auf finanzielle Einsparungen für den Landkreis und finanzielle Auswirkungen auf die beteiligten Gemeinden, auf das Angebot der KVHS und die Annahme des Angebotes durch Bürger des Landkreises.
Vorbereitungen zur Gründung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in Winsen vorantreiben
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Vorbereitungen zur Gründung einer IGS in Winsen so zu organisieren und vorzubereiten, dass nach positiven Beschlüssen im Kreistag und entsprechender Genehmigung durch die Landesregierung die IGS Winsen zum Schuljahres- beginn 2011/2012 in Betrieb gehen kann.
Begründung:
Die in Winsen tätige Elterninitiative ist bestrebt, zeitnah nach dem Anlaufen der IGS in Buchholz nun auch für Kinder aus dem östlichen Teil des Landkreises ein Schulangebot in Form einer Integrierten Gesamtschule vorzufinden.
Die endgültigen Anmeldezahlen für die IGS in Buchholz liegen am Beginn der zweiten Juniwoche vor.
Der Kreistag hat ohnehin beschlossen „unmittelbar nach Vorliegen der Anmeldedaten für Buchholz über die Einrichtung einer IGS in Winsen zu entscheiden“ ( Beschluss 24. 6. 09 )
Die Kreisverwaltung soll nunmehr beauftragt werden, Vorkehrungen zu treffen, dass diese Entscheidung noch vor der Sommerpause getroffen werden kann und die weiteren Verfahrensschritte zügig in die Wege geleitet werden.
Weitere strukturelle Verschlechterungen des Kreishaushaltes müssen verhindert werden.
Der Landrat wird aufgefordert, gegenüber der Landesregierung nachdrücklich zum Ausdruck zu bringen, dass weitere strukturelle finanzpolitische Verschlechterungen der Finanzlage des Kreises unterbleiben müssen bzw. nicht hinnehmbar sind.
Dazu zählen insbesondere:
1. Die Landesregierung muss sich den Steuersenkungsplänen der Bundesregierung entgegenstellen und die Zustimmung im Bundesrat verweigern. Die beabsichtigten Steuersenkungen reißen in den Haushalten der Kommunen noch größere Defizite auf. Dies ist finanzpolitisch nicht zu verantworten.
2. Die Landesregierung muss die Kürzung des Finanzausgleichs, der jährlich immer noch etwa 100 Mio. Euro ausmacht, endlich wieder rückgängig machen. Die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen ist so zu regeln, dass ein politischer Gestaltungs- spielraum für freiwillige Leistungen bleibt, andernfalls verkommen die Gemeinden nur noch zum Vollzugsorgan für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen.
3. Die Gewerbesteuer muss unverändert erhalten bleiben. Sie unterstützt als Einnahmequelle bei den Kommunen das Interesse an der Schaffung wohnortnaher Arbeitsplätze. Der Wegfall dieser Steuer oder ihre Aushöhlung durch unsinnige Steuerbefreiungen oder –ausschlüsse ist nicht akzeptierbar. Die Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach Erhaltung der Gewerbesteuer wird voll unterstützt.
Begründung:
Wieder einmal entsteht die Situation, dass der Landkreis die laufenden Ausgaben deswegen nicht decken kann, weil Ereignisse, auf die der Kreistag keinen Einfluss hat, die Finanzlage zerrütten. Die Ursachen liegen in erster Linie bei der von den Banken verschuldeten Finanz- und Wirtschaftskrise. Aber um diese unglückliche Lage noch zu toppen, sollen Steuersenkungen auf Pump stattfinden, die Kürzung des Finanzausgleichs durch das Land beibehalten und als ob das alles noch nicht reicht, auch noch die Gewerbesteuer als wichtige Einnahmequelle der Kommunen angetastet werden. Diesen Fehlentwicklungen muss sich der Landkreis entschlossen entgegenstellen.
Wasserentnahme Nordheide
Am 31. 12. 2004 ist die reguläre Genehmigung zur Wasserentnahme durch die Hamburger Wasserwerke ausgelaufen. Gegenwärtig erfolgt die Wasserentnahme auf der Grundlage einer vorläufigen Bewilligung zur Förderung von 15,7 Mio. cbm pro Jahr zuzüglich einer auf drei Jahre befristeten Entnahme von 2,3 Mio. cbm pro Jahr. Ein neuer Antrag auf die Bewilligung der Wasserentnahme hätte schon vor Jahren gestellt werden müssen und liegt noch immer nicht vor. Da eine versehentliche Fristversäumung inzwischen vollständig ausgeschlossen werden darf, muss von einer absichtlichen Verschleppung eines neuen Antragsverfahrens durch die Hamburger Wasserwerke ausgegangen werden.
Dieser unhaltbare Zustand wirkt umso gravierender, weil Umweltverbände inzwischen erkennbare Schäden durch die Wasserentnahme beklagen und zu Recht die stärkere Berücksichtigung der Umweltbelange in einem neuen Genehmigungsverfahren fordern.
Die Interessengemeinschaft Grundwasserschutz Nordheide (IGN) hat inzwischen angeregt, eine breit angelegte öffentliche Veranstaltung zum Sachstand und den Auswirkungen der Wasserentnahme durchzuführen, falls das formelle Antragsverfahren bis zum Sommer des Jahres nicht zustande gekommen ist.
Ich frage die Kreisverwaltung
1. Ist die Kreisverwaltung bereit, ggf. noch vor der Sommerpause eine derartige Veranstaltung durchzuführen?
2. Besteht nicht seitens der Hamburger Wasserwerke eine Mitwirkungspflicht bei der
Herstellung geordneter Verhältnisse für die Wasserentnahme und was geschieht, wenn diese Pflichten anhaltend und vorsätzlich verletzt werden?
3. Sieht die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde Möglichkeiten, die nur vorläufig
genehmigten Fördermengen zu reduzieren?
Förderung familienfreundlicher Personalpolitik
Der Landkreis schreibt einen Wettbewerb für im Landkreis ansässige Unternehmen aus, die den Preis „Gewinner im Wettbewerb um den familienfreundlichsten Betrieb des Jahres 2009“ erhalten können. Eine Abstufung 1., 2. und 3. Preis ist möglich.
Das Thema Familienfreundlicher Betrieb wurde bereits am 26. 11. 2007 im Ausschuss Wirt schaft ÖPNV positiv behandelt.
Beantragt wird für Durchführung und Prämierung dieses Wettbewerbs ein Ansatz von Euro 6000,-
Fortsetzung "entimon"
Fortsetzung des ehemaligen Bundesprojektes „entimon“ zur Entwicklung und Unterstützung von Netzwerken für und mit Migranten mit der Zielsetzung einer besseren Integration. In dem Bundesprojekt wurden Erkenntnisse gesammelt, die Ansatzpunkte für eine Weiterarbeit mit Migrantenfamilien zur Förderung der Integration liefern. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse soll diese Arbeit fortgesetzt werden. Schwerpunkte...
Projekt
Aktiv gegen Schulverweigerung
Schulverweigerung ist der Ausgangspunkt für schwerwiegende soziale Folgeprobleme der betroffenen Schüler und Schülerinnen. Um diesem Problem besser als bislang zu begegnen, soll in einem ersten Schritt die Schulsozialarbeit schulübergreifend im Kreis gestärkt werden. Aufgabe soll es sein, zusammen mit Lehrkräften der betroffenen Klassen, der Schulleitung und ggf. dem Jugendamt und anderen Institutionen gezielt die Arbeit mit den Betroffenen und vor allem auch deren Eltern und dem sozialen Umfeld aufzunehmen und die Rate der Schulverweigerer deutlich zu senken. Ansatz zunächst zwei volle (oder vier halbe) Stellen mit Sachkosten: Euro 120.000,-.
Jugendstiftung
Der Landkreis Harburg errichtet eine Stiftung "Jugend- und Familienfonds Landkreis Harburg“.
Als Stiftungsvermögen dient der Erlös der bislang kreiseigenen Immobilie Jugendhort Tostedt an die Gemeinde Tostedt in Höhe von Euro 935.000,-. Der Schwerpunkt der Stiftung soll auf dem Gebiet der Jugendförderung liegen, vergleichbar mit bestehenden Stiftungen.
Die Aufgabe der Stiftung soll sein:




















